AGBs

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) bilden die Grundlage aller Verträge zwischen der EDV Lösungen Devesa Geisenheimer Str. 84, 60529 Frankfurt, (nachfolgend ELD-FFM genannt) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) im Zusammenhang mit der Erbringung von Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen (nachfolgend Leistungen genannt), soweit sich aus den Einzelverträgen, den besonderen Geschäftsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen keine abweichenden Dienstleitungen ergeben.

1.2 Abweichungen von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Abreden sind nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den ELD-FFM wirksam.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der ELD-FFM diesen Geschäftsbedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

2  Zustandekommen des Vertrages

2.1 Alle Angebote welche seitens des ELD-FFM gegenüber dem Kunden unterbreitet werden, sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen ELD-FFM und dem Kunden kommt erst in dem Zeitpunkt wirksam zustande, wenn ELD-FFM einen mittels Auftragsformulars erteilten Kundenauftrag mit Zugangsdatum schriftlich bestätigt. Ohne diese schriftliche Bestätigung kommt ein Vertrag auch in jenen Fällen zustande, wenn der Kunde von ELD-FFM bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt. 2.2 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden des Vertrages, der Leistungsbeschreibung oder der Geschäftsbedingungen bedürfen immer der Schriftform.

2.3 Der ELD-FFM behält sich vor, in jenen Fällen, bei denen die infrastrukturellen oder technischen Voraussetzungen zur Leistungserbringung beim Kunden und/oder beim ELD-FFM nicht oder nur teilweise vorhanden sind, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung mit modifizierten Leistungsmerkmalen und entsprechend angepassten Preisen zu erbringen. In diesen Fällen wird der ELD-FFM den Kunden unverzüglich von der Unmöglichkeit/Teilunmöglichkeit sowie dem weiteren Vorgehen benachrichtigen.

3 Leistungsumfang und Leistungszeit

3.1 ELD-FFM bietet im Rahmen seiner Tätigkeit diverse Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen auf Basis eigener wie auch angemieteter Infrastruktur an.

3.2 Der Umfang der im Einzelfall seitens ELD-FFM zu erbringenden Leistungen ergibt sich immer aus der Leistungsbeschreibung zu dem jeweiligen Produkt/Dienstleistung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Regelungen des jeweiligen Auftragsformulars oder einer gesonderten Auftragsvereinbarung. Ausgeschlossen sind in jedem Fall alle Leistungen, die der ELD-FFM im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten nicht erbringen kann. Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien von ELD-FFM.de, liegen am Geschäftssitz zur Einsicht bereit. Sie können ferner unter http://www.ELD-FFM.de diese kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen werden.

3.3 ELD-FFM behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. ELD-FFM ist berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von ELD-FFM für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.

3.4 Seitens ELD-FFM vorgenommene Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der ELD-FFM auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat und der Kunde den Änderungen nicht innerhalb 1 (eines) Monats ab Zugang ihrer schriftlichen Mitteilung widerspricht.

3.5. In den von ELD-FFM angebotenen Domain- und Webhostingangeboten ist – soweit nicht anders angegeben – entweder eine entsprechende Neuregistrierung einer Domain oder ein KK-Start (Umzug der Domain) beinhaltet. Sollten weitere KK-Starts notwendig werden, weil z.B. der bisherige Provider die Domainübernahme ablehnt, kann ELD-FFM.de dem Kunden den zusätzlichen Aufwand berechnen.

3.6 Das Vorliegen von über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus erfolgenden kostenlosen Leistungen, lässt in keinem Fall einen wie auch immer gearteten Rechtsanspruch und bei einem Wegfall der Leistung kein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz erwachsen.

3.7 Von ELD-FFM genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden sowie einem planmäßigem Fortgang der Arbeiten stehen, insbesondere unter anderem der rechtzeitigen und vollständigen Erbringung von Vorleistungen oder Genehmigungen Dritter.

3.8 Bei dem Vorliegen durch Gesetz angeführten Gründen, oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten ist ELD-FFM berechtigt, die von ihm zu erbringenden Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken sowie ganz oder teilweise einzustellen.

3.9 Bei höherer Gewalt ist der ELD-FFM von seiner Leistungspflicht befreit, wie auch der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit ist.

3.10 ELD-FFM bedient sich zur Erbringung der Dienstleistungen der Telekommunikationsnetze Dritter. Aus diesem Grunde ELD-FFM daher keine Gewähr für den Fall, dass die dem Kunden versprochene Vertragsleistungen deshalb nicht erbracht werden kann, weil Dritte ELD-FFM oder dem Kunden die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen.

3.11 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der ELD-FFM Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der eld-ffm.de-Dienste durch Dritte entstanden sind. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensanspruch.

4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

4.1.1 die Leistungen ausschließlich gemäß den Hinweisen und Nutzungsbedingungen von ELD-FFM zu benutzen und die Dienste insbesondere nicht missbräuchlich zu nutzen; weiterhin auch keine Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen sowie Informationen zu fälschen oder in sonstiger Weise rechtsmißbräuchlich zu manipulieren;

4.1.2 die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung der Leistungen – durch erlaubte Nutzer wie durch auch Dritte- zu treffen und gegebenenfalls eine unbefugte Nutzung oder einen diesbezüglichen Verdacht unverzüglich schriftlich ELD-FFM mitzuteilen. Erhaltene Zugangsdaten wie Benutzernamen oder Kennwörter hat der Kunde streng geheim zu halten und ELD-FFM unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die von ELD-FFM erhaltenen Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind;

4.1.3 an den technischen Geräten welche von ELD-FFM bereitgestellt wurden, erkennbare Mängel und Störungen oder Umstände, die die Funktion dieser Geräte beeinträchtigen könnten, sowie sonstige Beanstandungen ELD-FFM unverzüglich anzuzeigen;

4.1.4 keine Handlungen auszuführen, die zu Störungen oder übermäßigen Belastungen des ELD-FFM – Equipment führen können;

4.1.5 für den Fall das Minderjährige zu dem erlaubten Benutzerkreis des Kunden gehören, übernimmt der Kunde die ausschließliche Verantwortung hierfür. Dem Kunden ist bekannt, dass verschiedene Inhalte des Internets nicht für Minderjährige geeignet sein können;

4.1.6 keine Angebote, welche einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben, bereitzuhalten, zu verbreiten oder abzurufen; darüber hinaus geeignete Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme rechtswidriger oder sittenwidriger Inhalte durch Jugendliche zu treffen. Dies stellt der jeweilige Kunde auch durch einen sorgfältigen Umgang mit den ihm bekannt gegebenen Benutzernamen und den Kennworten sicher;

4.1.7 Informationsangebote, welche der Kunde auf den von ELD-FFM bereitgestellten Angeboten hinterlegt oder über diese anbietet, als eigene Inhalte unter Angabe seine vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht beispielsweise in den Fällen bestehen kann, wenn Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ELD-FFM von allen Ansprüchen frei, die auf eine Verletzung der in Satz 1 und 2 genannten Pflichten beruhen;

4.1.8 ELD-FFM von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens verbundenen namens, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben;

4.1.9 kein Mail-Spamming oder News-Spamming zu betreiben;

4.1.10 für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages o.ä.) die Verantwortung zu übernehmen. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von ELD-FFM nicht verlangen;

4.1.11 ELD-FFM von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit ELD-FFM durch Dritte wegen eines Verstoßes der vom Kunden auf den von ELD-FFM bereitgestellten Leistungen hinterlegten Informationen gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen von ELD-FFM gesetzeswidrig nutzt oder eine solche Nutzung durch Dritte zulässt;

4.1.12 jede Änderung seines Namens (bei Unternehmen auch die Änderung der Rechtsform), seiner Anschrift (bei Unternehmen auch die Änderung der Rechnungsanschrift, der Niederlassung oder des Sitzes), seiner Bankverbindung bei Erteilung einer Einzugsermächtigung und grundlegende Veränderungen seiner finanziellen Verhältnisse, insbesondere den Antrag auf Eröffnung und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,über sein Vermögen oder das Vermögen der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4.1.13 die von ELD-FFM ordnungsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 48 Stunden abzunehmen, und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.

4.1.14 wenn die Nutzung durch Dritte gestattet ist, diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.

4.2 seine Mitarbeiter zur Einhaltung der unter § 4 genannten Pflichten anweisen und verpflichten.

4.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann ELD-FFM im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen ELD-FFM nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Entgelte verstehen sich – falls nicht anders angegeben – zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind 5 Tage nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.

5.2 ELD-FFM ist berechtigt, die Rechnung per Email an den Kunden zu senden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere uns bekannte Email-Adresse übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen von ELD-FFM.de sind vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muss dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.

5.3 Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so stellt eld-ffm.de diesem auf Anforderung entsprechend dem vertraglich vereinbarten Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung. eld-ffm.de weist – sofern die Rechnung bestritten wird – nach, dass die geschuldete Leistung bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.

5.4 Einmalige Entgelte werden dem Kunden unmittelbar nach der Leistungserbringung durch ELD-FFM in Rechnung gestellt.

5.5 Bei Installationsleistungen durch ELD-FFM ist die Leistung, vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Leistungsbeschreibung, mit der funktionsfähigen Bereitstellung sowie Abnahme durch den Kunden erbracht.

5.6 Für den Fall, dass ELD-FFM von technischen Vorrichtungen versendet oder zur Verfügung stellt und diese vom Kunden eigenständig zu installieren sind, ist die Leistung durch ELD-FFM mit Zugang des Gerätes beim Kunden erbracht. Hierbei gilt eine von ELD-FFM versandte technische Vorrichtung 2 Werktage nach dem Tag der Versendung durch ELD-FFM als beim Kunden zugegangen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ELD-FFM.

5.7 Monatlich zu zahlende, nutzungsunabhängige Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Im ersten Abrechnungsmonat wird die beauftragte Leistung anteilig ab dem Tag der funktionsfähigen Bereitstellung bzw. ab Zugang der technischen Vorrichtungen beim Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Bei der Berechnung von Entgelten für Teile eines Kalendermonats wird für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgelts zugrunde gelegt.

5.8 Sonstige Entgelte – insbesondere nutzungsabhängige Entgelte – werden dem Kunden jeweils im auf die Erbringung der Leistung folgenden Monat in Rechnung gestellt.

5.9 Zahlungen sind für ELD-FFM spesen- und gebührenfrei zu leisten. Berechnet das Kreditinstitut des Kunden ELD-FFM Kosten für die Überweisung, so fordert ELD-FFM diese Kosten bei Folgerechnungen ein.

5.10 Bei Zahlung im Lastschriftverfahren verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten zu tragen, welche durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen. Neben den angefallenen Gebühren der Bank erhebt ELD-FFM eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro je Rücklastschrift. Ist in der jeweils gültigen Preisliste ein höherer Betrag genannt, ist ELD-FFM berechtigt, diesen Betrag zu erheben.

5.11 ELD-FFM ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ELD-FFM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.12 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ELD-FFM über den Betrag verfügen kann.

5.13 Rückerstattungsansprüche des Kunden (z.B. aufgrund Überzahlungen, Doppelbezahlungen) werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

6 Zahlungsverzug; Sperrung der Leistung

6.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ELD-FFM berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen ab Fälligkeit zu berechnen.

6.2 Gerät der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte um mehr als vier Wochen in Verzug, ist ELD-FFM berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

7 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

7.1 Die Aufrechnung gegen eine Forderung von ELD-FFM durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder seitens ELD-FFM unbestritten ist.

7.2 Domains, die für Kunden kostenlos registriert werden, bleiben im Eigentum und Besitz von ELD-FFM, sofern der Kunde die genannte Mindestvertragslaufzeit nicht erfüllt. Ebenso behält ELD-FFM sich das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten, bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn die berechtigten Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.

7.3 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

7.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus den Vertragsverhältnis mit ELD-FFM nur nach vorausgegangener schriftlicher Zustimmung von ELD-FFM an Dritte übertragen.

7.5 ELD-FFM ist berechtigt, die nach dem jeweils vorliegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

8 Vertragsübernahme

8.1 Der ELD-FFM ist berechtigt, alle oder auch nur einzelne Vertragsverhältnisse mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. ELD-FFM wird die Übertragung dem Kunden schriftlich anzeigen.

8.2 Im Falle der Übertragung ist der Kunde zur fristlosen Kündigung des von der übertragung betroffenen Vertragsverhältnisses berechtigt. Das Kündigungsrecht nach Satz 1 erlischt einen Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Vertragsübertragung.

9 Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Bei Nichtvorliegens anders lautender schriftlicher Abrede werden die Einzelverträge über wiederkehrende Dienstleistungen unbefristet geschlossen und sind jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von beiden Parteien kündbar.

9.2 Entscheidet sich der Kunde bei Vertragsabschluß einer Dienstleistung gemäß 9.1 für die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit, kann der Vertrag frühestens mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich die Vertragsdauer automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer und es gilt für die nunmehr geltende Mindestlaufzeit die Kündigungsfrist gemäß Satz 1. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Tag ab dem erstmals von ELD-FFM ein monatliches Entgelt in Rechnung gestellt wird.

9.3 Eine von der jeweiligen Vertragspartei ausgesprochene Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

9.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt in jedem Falle unberührt.

Als wichtige Gründe gemäß Satz 1 gelten insbesondere: a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei wie auch das Stellen eine Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse; b) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die jeweils andere Partei, insbesondere ein nicht unerheblicher Verstoß gegen die Kundenpflichten in Paragraph 4 oder 7; c) Ein Verhalten entgegen 4.3

9.5.1 Bei einem Verstoß des Kunden gegen Paragraph 9.4 kann ELD-FFM die Inhalte und den gesamten Email, DB und Webspace/Server ohne vorherige Information an den Kunden löschen bzw. ganz oder teilweise Leistungen zu sperren. ELD-FFM kann alle oder einzelne Verträge mit dem Kunden fristlos kündigen. ELD-FFM kann Schadensersatz vom Kunden verlangen (mind. eine Jahres- Pauschale) und den Vertrag ohne Frist kündigen und die Domain dekonnektieren. Schadensersatz seitens des Pflichtverletzenden Kunden gegenüber ELD-FFM wird ausgeschlossen.

9.5.2 Kommt der Kunde – für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder – in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, – in Verzug, so kann die ELD-FFM das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

9.5.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ELD-FFM vorbehalten.

9.6 Verfahren bei Vertragsbeendigung

9.6.1 Durch die Beendigung des Vertrags endet automatisch die Bereitstellung sämtlicher Leistungen und Dienste durch ELD-FFM), ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

9.6.2 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/AdminC.

9.6.3 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann ELD-FFM die Domain nach Vertragsende in eigenem Ermessen an die zuständige Vergabestelle zurückgeben oder nach Ablauf auch löschen lassen.. Etwaige Ansprüche der Vergabestelle, wird ELD-FFM dem Kunden in Rechnung stellen.

9.6.4 Beendet ELD-FFM den Vertrag berechtigt gemäß Paragraph 6.1 wegen Zahlungsverzuges oder gemäß Paragraph 9.4 aus wichtigem Grund, kann ELD-FFM selbstständig die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt.

9.6.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, spätestens 14 Tage nach Zugang der Endabrechnung alle ihm seitens ELD-FFM zur Verfügung gestellten technischen Vorrichtungen in einwandfreiem Zustand unter Verwendung der Adresse, welche auf der Endabrechnung vermerkt ist, an ELD-FFM zurückzusenden. Bei einem Verzug dieser Verpflichtung wird ELD-FFM den ihm daraus entstehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend machen.

9.7 Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung eines Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit kann ELD-FFM von dem Kunden einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 80 % der bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte geltend machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist vom Kunden zu führen.

10 Haftung

10.1 ELD-FFM haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Personenschäden sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wie auch den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

10.2 Für sonstige Schäden haftet ELD-FFM, wenn der Schaden von ELD-FFM, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung von ELD-FFM ist gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei Kunden, welche nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung für leichtfahrlässige Verletzung ausgeschlossen.

10.3 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ELD-FFM nur, wenn ELD-FFM deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, dass in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Führt der Kunde keine regelmäßige, tägliche Datensicherung seiner Daten durch, beschränkt sich die Wiederherstellungsverpflichtung auf den letzten gesicherten Datenbestand.

10.4 Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen von eld-ffm.de haftet eld-ffm.de nicht, wenn diese von eld-ffm.de nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von eld-ffm.de betrieben werden.

10.5 Keine Haftung übernimmt ELD-FFM für Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten im Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellt werden.

10.6. Bei Hosting wird als Höchsthaftungssumme maximal eine Monatspauschale festgesetzt, höchstens jedoch der tatsächliche Rechnungsbetrag von ELD-FFM an den Kunden. Darüber hinausgehende Ansprüche gemäß abstrakter Schadensberechnung werden ausschließlich in allen Fällen, sofern in den AGBs nichts anderes vereinbart ist, von beiden Parteien ausgeschlossen.

11 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

11.1 ELD-FFM verpflichtet sich, das Fernmeldegeheimnis zu wahren und beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

11.2 ELD-FFM ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung Bestands-, Verbindungs- und Entgeltdaten zu erheben, zu speichern, zu nutzen und zu übermitteln, soweit dies durch Gesetz erlaubt und zur Abrechnung erforderlich ist.

11.3 Die angefallenen Verbindungsdaten werden gemäß der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgabe gelöscht. Soweit der Kunde die sofortige Löschung beantragt hat, werden diese Daten sofort nach Rechnungsversand gelöscht.

11.4 Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte Einwendungen erhoben, gilt dies als Erlaubnis seitens des Kunden, die Daten bis zur endgültigen Klärung der Einwendungen zu speichern.

11.5 Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der in diesem Paragraphen vorgenannten Frist oder auf Antrag des Kunden sofort nach Rechnungsversand gelöscht worden, ist ELD-FFM insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.

12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ELD-FFM.de ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

13 Informationen und Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz

Beanstandungen hat der Kunde an ELD-FFM unter der in 1.1 aufgeführt Adresse zu richten. Der Vertrag kommt ausschließlich wie unter 2.1 beschrieben zu Stande und erstreckt sich über die wie in 9.1 und 9.2 angegebene Mindestvertragslaufzeit. Die Widerufsbelehrung ist den AGB als Anlage beigefügt, und wird Vertragsbestandteil, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 12 BGB handelt.

14 Sonstige Bestimmungen

14.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen ELD-FFM und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand auf dem Staatsgebiet von Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten Frankfurt.

14.3 Ale Erklärungen können von Seiten ELD-FFM auf elektronischem Wege an den Kunden gerichtet werden.

14.4 . Die gesamte Korrespondenz mit ELD-FFM unterliegt der Vertraulichkeit. Der Inhalt der Korrespondenz darf weder von uns noch von Ihnen an Dritte weitergegeben, publiziert oder zitiert werden. Einer Weitergabe oder Veröffentlichung – auch einer teilweisen – wird hiermit ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat ELD-FFM das Recht zur fristlosen Kündigung.

14.5 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am besten entspricht. Gleiches gilt für eventuell auftretende Regelungslücken.